Kanadische Flagge |
Um das Working Holiday Visum für Kanada beantragen zu können müssen einige grundlegende Teilnahmekriterien erfüllt werden. Hierzu zählt nicht nur die Altersbegrenzung von 18 bis 35 Jahren, sondern auch der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sowie der Hauptwohnsitz in Deutschland. Weitere Voraussetzung des Working Holiday Visums ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes sowie der Nachweis von derzeit 2.500 $, als Sicherheit, dass man die erste Zeit nach der Ankunft die alle erforderlichen Kosten selbst tragen kann. Es ist ausserdem eine Programmgebühr für die Beantragung des Working Holiday Visums zu zahlen.
Grundsätzlich darf während des Work and Travel Kanada für jeden beliebigen Arbeitgeber gearbeitet werden. Es gibt auch keine Beschränkung der Dauer, die man bei einem bestimmten Arbeitgeber angestellt sein darf. Ausgenommen sind jedoch drei spezifische Berufsgruppen, welche nur unter Ausstellung einer weiteren Genehmigung ausgeübt werden dürfen, hierzu zählen das Arbeiten als Lehrer, Kinderbetreuer oder jegliche Tätigkeiten im Gesundheitswesen.
Wer dennoch gern in einem der genannten Bereiche Arbeiten möchte, der hat die Möglichkeit ein spezielles Merkblatt seinem Antrag beizufügen und muss sich anschliessend einer medizinischen Untersuchung unterziehen. In diesem Fall müssen die Gebühren für einen von der kanadischen Regierung anerkannten Arzt vom Antragsteller selbst übernommen werden und die Bearbeitungsdauer des Antrags kann sich entsprechend in die Länge ziehen.
Ist das Working Holiday Visum erfolgreich beantragt worden steht einem Work and Travel in Kanada nichts weiter im Wege, es ist jedoch empfehlenswert den sogenannten "Letter of Introduction" von der kanadischen Botschaft abzuwarten. Erst im Anschluss daran macht es Sinn, sich um die Buchung eines Fluges sowie einer Unterkunft für die ersten Nächte zu bemühen.